Wenn Sie der Titel irritiert, na super! Sie glauben gar nicht wieviel Zusammenhang und Übereinstimmung in den drei Worten bestehen kann. Die Abmahnung die an Nutzer des Erotik-Portals Redtube versendet wurden halte ich persönlich ja für sowas von unwirksam, wie es überhaupt nicht anders sein kann. Grund 1 für die Unwirksamkeit ist die Tatsache, dass die Nutzer dieses Portals keinen Download betrieben haben, sondern die dort angebotenen Inhalte im sog. "Streaming"-Verfahren genutzt haben. Streaming bedeutet, das die angeforderte Datei an den Anforderungsrechner via schneller Datenleitung übermittelt wird, und nur für die Dauer der Nutzung abgespeichert wird. Eine "Anbietung", wie in sogenannten Filesharings, geschieht nicht. Ganz im Gegenteil, nutzen viele gleichzeitig dieses Portal, wird die Übermittlung immer langsamer, würde aber ein gleichzeitiges Anbieten (sog. feeden) geschehen, müßten die Streams mit jedem zusätzlichen Nutzer schneller werden. Da aber viele