Die böse böse Dashcam

Wer jetzt nicht ad hoc weiß was eine dashcam ist, es handelt sich hierbei um eine Überwachungskamera für ihr KfZ. Meist wird diese, ähnlich wie ein Navi, per Saugnapfhalterung an der Frontscheibe befestigt. Viele Autofahrer wollen so im Falle eines Unfalles Beweise sichern um zur Klärung der Unfallursache beizutragen.

Das würde auch prima funktionieren, hätten nicht diverse russische Autofahrer mit Hilfe ihrer Dashcam-Aufnahmen gutes Geld verdient. Da wurde schon mal ein Meteoriten-Absturz mit dieser Kamera festgehalten, dessen Aufnahmen dann um die Welt gingen, aber eben auch strittige Aufnahmen mit makabren Inhalten wurden über die einschlägigen Video-Portale zur Schau gestellt. Und so ist vielleicht auch die Vermarktungsmöglichkeit eines solchen Videos ein Motiv zur Anschaffung eines solchen Aufzeichnungsmittels, aber eben nicht immer. Datenschützer arbeiten aber eben gern mit generellen Verdächtigungen.

Alles könnte so schön sein im Lande der Datenschutz-Weltmeister, die sich in keiner Form aufregen wenn Großkonzerne wie die Deutsche Bahn oder die Telekom Mitarbeiter und Kunden ausspionieren, aber wo das Geschrei groß ist wenn sich ein Anwalt als Hilfssheriff aufspielt und seine Dashcam-Aufnahmen an die Polizei weitergibt, sobald er einen Verstoß zu entdecken glaubte. Datenschützer schrien auf und strengten eine Klage an, die.....bis auf schwammige Aussagen noch kein Ergebnis hat.

Was kommt denn als nächstes? Darf ich im öffentlichen Raum nicht mehr mit dem Handy fotografieren, sofern ich nicht zweifelsfrei sicherstelle dass auch kein Autokennzeichen oder Gesicht mit aufgezeichnet wurde? Ich möchte nicht wissen auf wie vielen Videos ich im Internet zu sehen bin, bei denen ich, z.B. auf einer Konzertveranstaltung, in irgendein Handy geschielt habe. Und regt es mich auf? NEIN! Denn ich war ja auf diesem Konzert, und zwar bewußt und gewollt! Ist mir ein persönlicher Schaden entstanden? NEIN!

Man sollte sich auf ein Verbot der Veröffentlichung einigen, das wäre der einzig gangbare Weg. Wenn ich als Unbeteiligter mit meinen Aufnahmen zur Klärung eines Rechtsfalles beitragen kann, dann würde ich das in jedem Fall tun. Dann wäre meine Kamera, in dem Fall, eben in der Funktion eines Zeugen zu sehen.

Ein generelles Dashcam-Verbot hingegen wäre nur ein weiterer Pfeiler der deutschen Datenschutz-Hysterie, die teilweise schon an Lächerlichkeit grenzt. Ich erinnere nur an die unsägliche Google-StreetView-Posse, bei der jeder Dritte anscheinend seinen Balkon scrambeln ließ. Ein Verwertungsverbot (ohne Genehmigung der aufgezeichneten Personen versteht sich!) der Aufzeichnungen über den privaten Bereich hinaus ist jedoch nicht unsinnig.

MG,08/2014



Quellennachweis: N24 Artikel zu DashcamsArtikel Spionage Telekom , Deutsche Bahn spioniert Mitarbeiter aus

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