Der Twizy und andere microcars - gefangen in der Regelhalbwelt der StVO

Das sich Menschen fortbewegen gehört zu ihrer ureigensten Natur, zu ihrem Wesen, auch zu ihrem Gefühl von Mobilität und Sein. Der Mensch der sich bewegt, vielmehr die Freiheit hat sich fortzubewegen, hat die individuelle Freiheit sich auszusuchen wann er sich wohin bewegt.Und wahre "Bewegung" erfolgt standesgemäß motorisiert.

Von Zeit zu Zeit fällt den Menschen auf, dass der wachsende Individualverkehr auch mehr Platz benötigt. Da Raum ja begrenzt ist, geht es nun darum den vorhandenen Raum möglichst maximal auszunutzen. Wenn die Straße nicht mehr wird, muß eben das Auto "weniger" werden. Das realisierte man in vergangenen Jahrzehnten immer wieder mit Ausführungen von "microcars".
Bekannte in dieser Spezies sind sicher Smart, microcar, nano, tata oder ganz neu der "twizy" von Renault.Wenn sie eine Suchmaschine ihrer Wahl bemühen, werden Sie feststellen, dass das Konzept des Kleinautos wahrlich kein neues Konzept ist.

Alle diese Kleinstautos sind nützlich, und vor allem in Großstädten, in denen sich oft in jedem Auto nur eine Person befindet, ein Segen. Nur aller Segen nützt nichts, wenn die Vorteile des Fahrzeugs an der Strassenverkehrsordnung scheitern. Schon beim smart fourtwo entstand kurz nach Einführung die Idee, man könne ja mit dem Fahrzeug, ob der der geringen Fahrzeuglänge, auch quer zum Verkehr parken. Leider scheiterte diese Idee an den bestehenden Gesetzen.Bis heute, der smart fourtwo wurde 1998 eingeführt, hat sich hierzu keine Regelung gefunden.

Der aktuellste Sproß auf deutschen Strassen ist der Renault twizy, ein Fahrzeug bei dem die Insassen hintereinander sitzen. Diese Konstruktion erlaubt eine Bauform mit äußerst geringer Breite. Der twizy ist gerade mal 2,33m lang und 1,22m breit, verbunden mit dem E-Antrieb wird das Fahrzeug auch noch zum Null-Emissionierer. Wenn schon fahren, dann sauber.

Im rollenden Verkehr kann der twizy einige Vorteile ausspielen, aber das tut er so oder so. Kommt er aber zum Stillstand und parkt, sind alle Vorteile dahin. Die geringe Fahrzeuglänge gibt nur ein geringes Plus, außerdem muß der Fahrer sich auf der Fahrerseite an den anderen Fahrzeugen orientieren um gefahrlos ausparken zu können, und um die Parklücke als "besetzt" anzuzeigen.  Würde man twizy-Fahrern erlauben schräg (ca 30 Grad-Winkel zum Bordstein) zu parken, könnten 3 twizys in einer normalen Parklücke parken.

Sie sehen, im Bereich des Verkehrsrechts sind viele Umstände regelungsbedürftig. Vielleicht sollten sich Teile des Verkehrsministeriums nicht nur mit Autobahn-Neubauten beschäftigen, sondern auch mal mit der Ausnutzung des vorhandenen Verkehrsraums. Hier steckt "bezahlbares" Optimierungspotential.

MG 07/2013

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