Abmahnung Redtube - was die Justiz daraus lernen kann

Immer mal wieder machen Abmahnungen, deren Anwaltskanzleien und die Hintergründe dazu Schlagzeilen. Und nicht immer ganz unrecht geraten alle in diesem Umfeld in harsche Kritik. Und diese Kritik kommt nicht nur von Power-Downloadern die sich in ihrer Passion eingeschränkt sehen und nicht mehr ihr Sammel-Messi-Verhalten pflegen können.

Die Abmahnungen im Bereich Redtube waren genauso berechtigt, als hätte man Youtube-Nutzer abgemahnt. Abmahnungen als juristisches Mittel sind völlig in Ordnung, aber in den letzten Jahren hat sich eine Handlungsunart entwickelt, dass die Abmahnung zum Mittel des Geldverdienens eingesetzt wird, und zwar auf Teufel komm raus.

Nicht nur die Ermittlungsmethoden der Abmahner stehen stark in Frage, sondern auch Ausführung der Rechtsvorgänge. Gerade bei Redtube ist nun klar geworden, das die Mandantschaft wahrscheinlich gar nicht Inhaber der  Nutzungsrechte war, was sie auch nicht zu Abmahnungen berechtigt hätte. Rechtlich ist es aber wohl korrekt, dass, trotz der Unrechtmäßigkeit der Maßnahme, die einziehende Anwaltskanzlei das Geld einbehalten darf, ohne Abzüge wohlgemerkt.

Doch zurück zum Titel des Beitrags und der Frage was die Justiz daraus lernen kann. Die Mühlen einer Verwaltung arbeiten nicht nur sprichwörtlich langsam, sie tun es auch tatsächlich. Zeitliche Veränderungen fließen oft erst spät in den Alltag ein und sind somit oft unverfolgt und unberührt Gegenstand des täglichen Lebens. Das wäre in Ordnung wenn die Verbreitung der digitalen Medien nicht Millionen Menschen in die Gruppe der abmahnwürdigen Internetnutzer gezogen hätte. Man muß sich mal klarmachen, dass der Vorgang der Feststellung der IP-Adresse, verbunden mit einer Anzeige gegen Unbekannt zur Auslieferung der Klardaten führt - woraufhin der Anwalt dann eine kostenpflichtige Abmahnung erstellt. Ein rechtlich faßbarer Verstoß ist bisher NICHT festgestellt worden, jedenfalls nicht von einer unabhängigen Person oder Institution. Die Justiz sollte jedenfalls immer das Interesse verfolgen zu verhindern, dass Millionen Menschen kriminalisiert werden (immerhin ist in Abmahnschreiben gern von Betrug in gewerblichen Maße die Rede), noch kann Interesse daran bestehen Anwaltskanzleien künstlich zu bereichern. Die Tatsache das ein Top-Abmahner wie digiprotect ("turn privacy into profit") Insolvenz anmelden mußte, zeigt, dass man sich schon auf solche Vorgänge solitär festgelegt hat. Schlimm genug.

Ein Rechtsmittel wie die Abmahnung darf auf keinen Fall zum Profitgarant werden, oder nur Mittel zum Zweck der Kontenbefüllung. Ich glaube wenn man nur ein paar verifizierbare Grundvorraussetzungen definieren würde,wäre die Zahl der Abmahnungen deutlich kleiner.

MG, 01/2014

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