Paranoia wegen Leistungsschutzrecht

Das neue Leistungsschutzrecht ist beschlossen und wird nun , mal mehr mal weniger, in den Medien thematisiert. Manche finden es gut, andere kritisieren es zu Tode.
Warum diese Diskrepanz? Weil das Gesetz etwas regelt das es schon gibt, nämlich das Urheberrecht. Und trotzdem wurde an jeder hilfreichen Definition gespart. Was verboten ist und was nicht wird die Zukunft zeigen, den aus dem Gesetz liest es sich nicht heraus.

Mich persönlich macht diese Unklarheit völlig paranoid. Was darf ich denn nun tun und was nicht? Darf ich straffrei einen Link setzen, einfach nur um meine Quelle zu belegen, oder um es meinem Blog-Leser leichter zu machen? Kann ich unbelastet Texte formulieren oder muß ich dem verfassen eines Textes Stunde um Stunde aufwenden um das Internet nach möglichen Gefahren eines Plagiatsvorwurfes zu durchsuchen? Stehe ich sonst auf einer Stufe mit Schummel-Doktorinnen, die vor 30 Jahren einen Titel erwarben, oder gar auf einer Stufe mit ehemaligen Brillenträgern? Muß ich meinen Briefkasten vergrößern damit die ganze Abmahnpost hineinpaßt? Alles offene Fragen. Und die , die das Gesetz und deren Anwendung betreffen sind darin noch nichtmal enthalten.

War es so wichtig möglichst vielen erfolglosen Rechtsanwälten eine Arbeitsgrundlage zu bieten? Waren die nicht schon genug damit beschäftigt jugendliche Downloader zu kriminalisieren?

Alles in allem ist dieses Gesetz in meinen Augen unnötig, denn es schützt niemanden und bedroht viele. War es denn für Verlage ein derartiger Verlust das Artikel, die sie ja zumeist selbst auf eigenen Webseiten online stellen, verlinkt werden?
Auf die ersten Verfahrensinhalte darf man ruhig gespannt sein, und auf die Verfahrensausgänge erst recht.

MG 03/2013

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